— 490 — betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1914, vom 27. Mai 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) angegebenen Betrag hinaus nach Bedarf Schatzanweisungen bis zur Höhe von vierhundert Millionen Mark aus- zugeben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 3. Dezember 1914. (L. S.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. — 2. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1914. Für das Kap. Tit. Einnahmen und Ausgaben Rechnungsjahr 1914 . treten hinzu Mark B. Außerordentlicher Stat. I. Einnahmen. Reichsschuld. 4./3.Aus der Anleie ... 5 000 000 000 II. Ausgaben. 6. Aus Anlaß des Krieges 5 000 O00 000 Aufkommende Einnahmen fließen dem Fonds zu. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.