— 2 — (Nr. 4600) Bekanntmachung über die Außerkraftsetzung der Bekanntmachung, betreffend die Behandlung feindlicher Zollgüter, vom 15. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 438) hinsichtlich Belgien. Vom 4. Januar 1915. Auf Grund von § 7 Abs. 4 der Verordnung, betreffend die Behandlung feind- licher Zollgüter, wird diese Verordnung bis auf weiteres hinsichtlich derjenigen Waren außer Kraft gesetzt, die sich innerhalb der Reichsgrenze für Rechnung einer natürlichen oder juristischen Person befinden, die in Belgien ihren Wohn- sitz oder Sitz hat. Berlin, den 4. Januar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Den Bezug des Reichs -Gesetzblatts nvermittel nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in ber Reichsbruckerei.