b) — 110 — in den preußischen Provinzen Brandenburg, Sachsen, Schleswig- Holstein, im Kreise Herrschaft Schmalkalden, im Königreiche Sachsen, in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, im Großherzogtume Sachsen ohne die Enklave Ostheim a. Rhön, in den Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen- Coburg und Gotha ohne die Enklave Königsberg i. Fr., Anhalt, im Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Fürstentümern Schwarzburg- Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ä. L., Reuß j. L. in Lübeck, Hamburg in der Gewichtsklasse von 60 bis 65 Kilogramm Lebendgewicht. . . . . . . . . . 50 Mark, über 65 " 70 " " . . . . . . . . . . 51 " " 70 " 75 " " . . . . . . . . 52 " " 75 " 80 " " . . . . . . . . . . 54 " " 80 " 85 " " . . . . . . . . . . 56 " " 85 " 90 " " . . . . . . . . . . 58 " " 90 " 95 " " . . . . . . . . . . 61 " " 95 " 100 " " . . . . . . . . . . 64 " c) in den preußischen Provinzen Hannover, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Nassau, im Großherzogtum Oldenburg, im Herzogtume Braun- schweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürstentümern Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, in Bremen in der Gewichtsklasse von 60 bis 65 Kilogramm Lebendgewicht. . . . . . . . . . . . 51 Mark, über 65 " 70 " " . . . . . . . . . . . 52 " " 70 " 75 " " . . . . . . . . . . . 53 " " 75 " 80 " " . . . . . . . . . . . 55 " " 80 " 85 " " . . . . . . . . . . 57 " " 85 " 90 " " . . . . . . . . . . 59 " " 90 " 95 " " . . . . . . . . . . 62 " " 95 " 100 " " . . . . . . . . . . 65 " d) in den übrigen Teilen des Deutschen Reichs in der Gewichtsklasse von 60 bis 65 Kilogramm Lebendgewicht . . . . . . . . . . . . . . 52 Mark, über 65 " 70 " " . . . . . . . . . . . . . 53 " " 70 " 75 " " . . . . . . . . . . . . . 54 " " 75 " 80 " " . . . . . . . . . . . . . 56 " " 80 " 85 " " . . . . . . . . . . . . . 58 " " 85 " 90 " " . . . . . . . . . . . . . 60 " " 90 " 95 " " . . . . . . . . . . . . . 63 " " 95 " 100 " " . . . . . . . . . . . . . 66 "