— 171 — Zweite Anlage zum Etatsgesetze. Besoldungsetat für das Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1915. Betrag für das Titel Ausgabe Rechnungsjahr 1915 Mark 1  .Präsident 30 000 Mark Gehalt und 10 000 Mark Repräsentations- kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  40 000 Der Präsident hat Anspruch auf freie Dienstwohnung mit Geräteausstattung, Licht und Heizung. 2. Vizepräsident 18000 Mark, acht Mitglieder je 9000 Mark bis 15.000 Mark Gehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  128 000 Wohnungsgeldzuschuß I des Tarifs. Summe Titel 1 und 2 . . . .  168 000 3. Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten unter Titel 2 . . . . . . . . . .... 18 900 4. Nichtpensionsfähige Zulagen für den Vizepräsidenten und die Mitglieder bis zum Betrage von je 3.000 Mark jährlich. . . . . . . . . . . . . . . . 25 500 5. Pensionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  – 6. Witwengelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    9  024 Summe.... 221 424