— 273 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1915 Nr. 57 Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Verarbeitung von Tapioka in den Brennereien im Betriebsjahr 1914/15. S. 273. (Nr. 4729) Bekanntmachung, betreffend Verarbeitung von Tapioka in den Brennereien im Betriebsjahr 1914/15. Vom 7. Mai 1915. Der Bundesrat hat beschlossen: Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) wird landwirtschaftlichen Brennereien und mehlige Stoffe verarbeitenden gewerblichen Brennereien gestattet, Tapioka im Betriebsjahr 1914/15 zu verarbeiten, ohne daß dadurch ihre Brennereiklasse geändert und ihre Abgabenbelastung erhöht wird, und ohne daß ihnen andere Nachteile für das laufende Betriebsjahr und für die Folge entstehen. Berlin, den 7. Mai 1915. Der Reichskanzler In Vertretung Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. Reichs-Gesetzbl. 1915. 65 Ausgegeben zu Berlin den 8. Mai 1915.