— 411 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1915 Nr. 84 Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Frankreich. S. 411. — Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Verordnung über den Verkehr mit Futtermitteln vom 31. März 1915 und der Verordnung, betreffend eine Änderung dieser Verordnung vom 27. Mal 1915. S. 412. (Nr. 4787) Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Frankreich. Vom 28. Juni 1915. Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Verlängerung der im Artikel 4 der revidierten Pariser Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen, vom 7. Mai 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 272) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Frankreich die bezeichneten Fristen, soweit sie nicht vor dem 1. August 1914 abgelaufen find, für die Dauer der Feindseligkeiten und darüber hinaus bis zu bestimmten, demnächst festzusetzenden Tagen zugunsten der Angehörigen derjenigen Verbandsländer, die den französischen Staatsangehörigen denselben Vorteil ge- währen, mithin bis auf weiteres auch zugunsten der deutschen Reichsangehörigen verlängert sind. Berlin, den 28. Juni 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Reichs.Gesetzblaltt 1915. 97 Ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1915.