Seite 2 Firma, die das Motorboot hergestellt hat Bestimmung des Bootes Länge des Bootes über alles Größte äußere Breite des Bootes Bauart, Fabriknummer und Pferdestärken des Motors Ständiger Liegeplatz des Bootes Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.