— 552 — Verzeichnis der Reichsbehörden Unter II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar unter- geordnete Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden B. Verwaltung des Reichsheers erhält Abschnitt b folgende Fassung: b) Für das Verfahren bei Defekten und bei der Verfolgung ver- mögensrechtlicher Ansprüche: 1. Die Armee-Oberbefehlshaber, die Gouverneure und die Etappen- inspekteure während des mobilen Zustandes, 2. die kommandierenden Generale, 3. der Generalinspekteur des Militär-Verkehrswesens, 4. der Feldzeugmeister, 5. der Königlich Sächsische Feldzeugmeister, 6. die Korpsintendanturen, die Intendanturen des Militär-Verkehrswesens und der militärischen Institute, die Armee- und Etappenintendanturen sowie die während des mobilen Zustandes gebildeten, mindestens mit einem Feldintendanten besetzten Gouvernements- und Abrechnungs- intendanturen.