— 557 — (Nr. 4871) Bekanntmachung wegen Änderung der Bekanntmachung über die Sicherung der Ackerbestellung vom 31. März 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 210). Vom 9. Sep- tember 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 Im § 2 der Bekanntmachung über die Sicherung der Ackerbestellung vom 31. März 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 210) ist die Zahl ,,1915“ zu ersetzen durch „1916". Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. September 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Den Bezug des Reichs--Gesetzbltts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdrckerei.