— 726 — über über . . unter in: 80 bis 100 Kilogramm   60 bis 80 Kilogramm     60 kilogramm Sauen Mark Mark Mark Mark Dortmund . . . . . . . . 102 87 72 97 Essen . . . . . . . . . . . . 105 90 75 100 Cöln . . . . . . . . . . . . .  105 90 75 100 Crefeld  . . . . . . . .   105 90 75 100 Düusseldorf .. ...... 105 90 75 100 Aaschen . . . . . . . . . .  107 92 77 102 Cassel  . . . . . . . . . . 105 90 75 100 Frankfurt a. Main. 108 93 78 103 Wiesbaden . . . . . . . .  108 93 78 103 Mainz . . . . . . . . . . . . . 108 93 78 103 Leipzig.  . . . . . . . . . .  105 90 75 100 Dresden . . . . . . . . . . .  105 90 75 100 Zwickau  . . . . . . . . .  105 90 75 100 Chemnitz . . . . . . . . . .  105 90 75 100 Plauen . . . . . . . . . . . .   105 90 75 100 München . . . . . . . . . . . 108 93 78 103 Nürnberg . . . . . . . . . .  108 93 78 103 Würzburg . . . . . . . . . .  108 93 78 103 Stuttgart . . . . . . . . . . .  108 93 78 103 Karlsruhe . . . . . . . . . .   108 93 78 103 Mannheim . . . . . 108 93 78 103 Freiburg i. Br. . . . . .  110 95 80 105 Straßburg i. E. . . . . .  110 95 80 105 Mettz . . . . . . . . . . . . . . . 110 95 80 105 Der Preis in Spalte 1 erhöht sich bei Schweinen im Lebendgewichte von über 100 bis 120 Kilogramm um 10 vom Hundert, von über 120 Kilogramm um 20 vom Hundert. In Gemeinden, die öffentliche Schlachthäuser besitzen und nicht im Abs.1 aufgeführt sind, darf der Preis für Schweine beim Verkaufe zur Schlachtung den Höchstpreis des nächstgelegenen der im Abs. 1 genannten Orte nicht über- steigen. Bei gleich weiter Entfernung von zweien dieser Orte ist der höhere der beiden Höchstpreise maßgebend. Die Landeszentralbehörden sind befugt, die sich aus Abs. 3 ergebende Höchstpreise herabzusetzen. § 2 Der Verkauf von Schweinen zur Schlachtung darf nur nach Lebend- gewicht erfolgen. Die Landeszentralbehörden sind befugt, Ausnahmen zuzulassen; sie haben dabei festzusetzen, nach welchem Verhältnis das Lebendgewicht in Schlacht gewicht umzurechnen ist.