— 783 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1915 ## 170 Inhalt: Vekannim achun ###gen Festsetzung anderer Preise im Verkehr mit Stroh und Häcksel. S. v787. Nr. 4972) Bekanntmachung wegen Festsetzung anderer Preise im Verkehr mit Stroh und Häcksel. Vom 27. November 1915. A. Grund des 9 15 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 8. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 743) wird folgendes bestimmt: Artikel I Die Grenz- und Hoöchstpreise für Stroh (&§ 5, 9 der Verordnung) werden erhöht für 1000 Kilogramm um je 15 Mark für Stroh, das im Dezember 1915, um je 10 Mark für Stroh, das im Januar 1916, " um je 5 Mark für Stroh, das im Februar 1916 geliefert wird. Artikel M Der Hoöchstpreis für Häcksel & 10 der Verordnung) wird erhöht um 5 Mark für 1 000 Kilogramm. Dieser Höchstpreis erhöht sich um 15 Mark für Häcksel, der im Dezember 1915, um 10 Mark für Häcksel, der im Januar 1916, # um 5 Mark für Häcksel, der im Februar 1916 geliefert wird. Artikel Im Diese Bestimmungen treten am 29. November 1915 in Kraft. Die Be- stimmungen unter III der Anordnung zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Stroh usw. vom 18. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 773) bleiben unberührt. Berlin, den 27. November 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Den Bezug des Reichs-Gesesblatts vermitreln mur die Mostanftalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs-Gesetzbl. 1915. 190 Ausgegeben zu Berlin den 28. November 1915.