— 819 — Bei einer Herabsetzung der Herstellerpreise gemäß § 2 der Verordnung vom 11. November 1915 ermäßigen sich diese Sätze entsprechend. IV Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1916 in Kraft. Berlin, den 14. Dezember 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Den Bezug des Reichs- Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.