— 831 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1915 A+ 184 Juhalt: Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 auf weitere Futtermittel. S. 8331. — Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn--Verkehrsordnung. S. 832. (Nr. 4994) Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) auf weitere Futtermittel. Vom 19. Dezember 1915. A. Grund des §& 15 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399) bestimme ich: Den im 8 1 der Verordnung genannten Gegenständen treten hinzu: unter A: BMeluschken, Hülsenfrüchte, die für die menschliche Ernährung nicht geeignet sind, Gemenge von Gerste mit Hülsenfrüchten; unter B: Abfälle der Buchweizenmüllerei (Buchweizenschalen und Kleie); unter E: Rizinusmehl, entgiftet; unter G: Futter, das durch Verarbeitung des Heidekrauts auf Futtermehl hergestellt ist. Berlin, den 19. Dezember 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Meichs-Gesepbl. 1915. 204 Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1915.