— 23 — Die Säcke aus Webstoff sind, wenn sie unbeschädigt und zur Versendung von Thomasmehl noch verwendbar sind, gegen eine Vergütung von 65 Pf. für den Sack von 100 Kilogramm Fassungsvermögen und 50 75 frei Werk zurückzunehmen. Die Entscheidung über die Brauchbarkeit der Säcke steht den Werken zu. Zahlung und Berechnung: Barzahlung mit 1½ v. H. Abzug, der übliche Verbraucherrabatt von 16 Pf. für 100 Kilogramm ist bei der Berechnung abzuziehen. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.