39 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 10 Inhalt: Bekanntmachung über die Berichtigung des Ortsklassenverzeichnisses zum Besoldungsgesetze vom 15. Juli 1909. S. 39. — Bekanntmachung zur Herbeiführung der beschleunigten Ablieferung von Gerste und Hafer. S. 40. — Bekanntmachung, betreffend Anderung der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915. S. 41. — Bekanntmachung einer Anderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Brotgetreide vom 23. Juli 1915. S. 13.— Bekanntmachung über Brotgetreide. S. 44. — Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen. S. 45. Nr. 5022) Bekanntmachung über die Berichtigung des Ortsklassenverzeichnisses zum Besoldungs- gesetze vom 15. Juli 1909. Vom 14. Januar 1916. Der Bundesrat hat auf Grund der Ermächtigung im § 30 Abs. 4 des Be- soldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 — Reichs-Gesetzbl. S. 573 — beschlossen: 1. Es werden eingereiht a) die ehemalige Landgemeinde Haarzopf sowie die Teile der früheren Landgemeinden Altenessen, Borbeck und Bredeney, die seit dem 1. April 1915 mit der Stadtgemeinde Essen vereinigt sind, vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse B des Wohnungsgeldzuschuß- tarifs der Stadt Essen, b) der Teil der früheren Landgemeinde Bredeney, der seit dem 1. April 1915 mit der Stadtgemeinde Werden vereinigt ist, vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse D des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Stadt Werden, c) der Teil der früheren Landgemeinde Borbeck, der mit der Landgemeinde Karnap vereinigt werden soll, vom Zeitpunkt dieser Vereinigung ab in die Ortsklasse D des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Landgemeinde Karnap, d) die seit dem 15. Februar 1915 mit der Stadt Leipzig vereinigten Landgemeinden Mockau und Schönefeld mit Wirkung vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsklasse A des Wohnungsgeldzuschußtarifs der Stadt Leipzig. Reichs.Gesetzbl. 1916. 11 Ausgegeben zu Berlin den 18. Januar 1916.