— 109 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 30 Inhalt: Bekanntmachun über die Vollstreckung von Kostenentscheidungen ausländischer Gerichte. S. 109. — Bekanntmachung wegen der Amtsdauer der Mitglieder von Handwerkskammern. S. 170. (Nr. 5063) Bekanntmachung über die Vollstreckung von Kostenentscheidungen ausländischer Gerichte. Vom 18. Februar 1916. Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung über die Geltend- machung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 360) wird zur Beseitigung obwaltender Zweifel eine Ausnahme von den Vorschriften im § 1 Abs. 1 der Bekanntmachung insoweit zugelassen, als es sich um die Vollstreckbarkeitserklärung und die Voll- stieckung der im Artikel 18 des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 (Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 410) bezeichneten Kostenentscheidungen von Ge- richten nichtfeindlicher Staaten handelt. Berlin, den 18. Februar 1916. Der Reichskanzler In Vertretung Lisco Reichs - Gesetzbl. 1916. 31 Ausgegeben zu Berlin den 22. Februar 1916.