— 135 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 37 Iuhalt: Bekanntmachung über Änderung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation. S. 135. (Nr. 5077) Bekanntmachung über Änderung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffel- trocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation. Vom 29. Februar 1916. Auf Grund des Artikel I der Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Verordnung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Stärkefabrikation usw. vom 24. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 118) bestimme ich: I. An die Stelle der im § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 588) vorgesehenen Höchstpreise treten folgende Preise: I Kartoffelwalzmehl Trockene Für Kartoffel. Kartoffel- einschließlich des Kartoffelstärke flocken schnitzel Zuschlags für und Kartoffel. besondere Sichtung stärkemehl Mark Mark Mark Mark im ersten Preisgebiete 36,80 35,55 42,80 49,30 zweiten: 37,30 36,05 43,30 49,80 dritten ..... 37,80 36,55 43,80 50,30 vierten..... 38,30 37,05 44,30 50,80 II. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Februar 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Den Bezug des Reichs-Gesezblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs, Gesetzbl. 1916. 38 Ausgegeben zu Berlin den 1. März 1916.