— 173 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 48 Inhalt: Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Karteffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915. S. 173. (Nr. 5098) Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärke- fabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 585). Vom 17. März 1916. Auf Grund des § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 585) bestimme ich: Die Vorschriften der Verordnung, soweit sie sich auf Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei beziehen, werden auf alle Erzeugnisse aus- gedehnt, die entstehen, wenn frischen Kartoffeln, allein oder in Mischungen mit anderen Stoffen, der größere Teil ihres natürlichen Wassergehalts entzogen wird. Berlin, den 17. März 1916. Der Reichskanzler Im Auftrage Kautz Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs--Gesetzbl 1916. 49 Ausgegeben zu Berlin den 18. März 1916.