— 257 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 69 Inhalt: Bekanntmachung über die Preise für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut. S. 257. — Bekannt- machung, betreffend Höchstpreise für Schwefelsäure und Oleum S 258. (Nr. 5136) Bekanntmachung über die Preise für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut. Vom 8. April 1916. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Regelung der Preise für Gemüse und Obst vom 11. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 752) wird folgendes bestimmt: Einziger Artikel Die Bekanntmachungen über die Festsetzung von Preisen für Gemüse, 4. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 803) 25. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 63) bezüglich der Bestimmungen über die Erzeugerpreise für Kohlrüben (Steckrüben, Wruken oder Dotschen) und über die Herstellerpreise für Sauerkraut (Sauerkohl) am 31. Mai 1916, im übrigen mit dem Tage der Verkündung dieser Bekannt- machung außer Kraft. Berlin, den 8. April 1916. Zwiebeln und Sauerkraut vom treten Der Reichskanzler Im Auftrage Freiherr von Stein Reichs. Gesetzbl. 1916. 71 Ausgegeben zu Berlin den 9. April 1916.