— 320 — [ 11 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung, der § 10 mit dem 25. April 1916 in Kraft. Berlin, den 20. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Berichtigung In der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Ver- ordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln ist im § 1 unter II, Satz 2 nach den Worten „mit Tinte“ ein- zuschalten: „oder Farbstempel“. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.