Reichs-Gesetzblatt   Jahrgang 1916   Nr. 85 Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen des Verkehrs mit gewissen Arzneimittelstoffen. S. 345. — Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen zur Herstellung von kosmetischen Mitteln usw. S. 346. — Bekanntmachung über die Regelung der Fischpreise. S. 347. — Bekanntmachung gegen das Fetten von Brotlaiben. S. 348.— Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915. S. 349. — Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom W.—o S. 350.— Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu den Bekanntmachungen über die Höchst- preise von Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915, 21. Oktober 1915 und 1. Mai 1916. S. 350. (Nr. 5174) Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen des Verkehrs mit gewissen Arznei- mittelstoffen. Vom 1. Mai 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1 Kresolseifenlösung nach der Vorschrift des Deutschen Arzneibuchs darf, ab- gesehen vom Großhandel, außerhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder verkauft werden. § 2 In den Apotheken dürfen Kresolseifenlösung nach der Vorschrift des Deutschen Arzneibuchs, Kampferöl und starkes Kampferöl nur auf jedesmal erneute schrift- liche, mit Datum und Unterschrift versehene Anweisung eines Arztes — nicht eines Zahnarztes oder Tierarztes — abgegeben werden, und zwar Kampferöl und starkes Kampferöl nur zu Einspritzungen unter die Haut; Kresolseifenlösung nur an Hebammen für geburtshilfliche Zwecke auf Anweisung eines beamteten Arztes. § 3 Der Reichskanzler kann die Vorschriften der §§ 1, 2 auf andere Arznei- mittel oder zur Herstellung von Arzneimitteln dienende Stoffe ausdehnen. Reichs-Gesetzbl. 1916. 89 Ausgegeben zu Berlin den 2. Mai 1916.