Reichs-Gesetzblatt  Jahrgang 1916 Nr. 91 Inhalt: Bekanntmachung über Lieferung von Heu und Stroh für das Heer. S. 367. (Nr. 5189) Bekanntmachung über Lieferung von Heu und Stroh für das Heer. 11. Mai 1916. Vom Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1 Für die Heeresverwaltung sind 500 000 Tonnen Wiesen- und Kleeheu und 700.000 Tonnen Stroh sofort sicherzustellen und zu den im § 2 genannten Zeit- punkten abzuliefern. In dieser Bedarfsmenge ist das Heu enthalten, das auf Grund des Beschlusses des Bundesrats über die Sicherstellung des Heubedarfs der Heeresverwaltung vom 28. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 126) bereits geliefert oder noch zu liefern ist, sowie Heu und Stroh, das nach dem 15. März von der Heeresverwaltung beigetrieben worden ist. § 2 Es müssen abgeliefert sein: Heu Stroh Tonnen: Tonnen: bis zum 15. Mai 1916 . . 250 000 100 000 und weiter »2 235. Mai .. .. . . . . . . . . . . .. 50 000 50 000, 5. Juna 50 000 50 000, »15. Juni . . . . . . . . . . . . . . .. 50 000 50 000, »2 235. Juni . . . . . . . . . . . . . . .. 50 000 50 000, ?* ?„" 5. Juil 50 000 50 000, »» 15. Juli .. . . . . . . . . . . . . .. — 100 000, 2 235. Juli . . . . . . . . . . . . . ... — 100 000, » » GB. August .. . . . . . . . . . . .. — 100 000, »2 15. August .. . . . . . . . . . ... — 50 000, zusammen 500 000 700 000. Reichs-Gesetbl. 1916. Ausgegeben zu Berlin den 12. Mai 1916.