— 407 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 104 Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelversorgung auf die Reichskartoffelstelle. S. 4107. — Bekanntmachung über Ergänzung der Verordnung, be- treffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 67) und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 31. Jannar 1916 (Reichs- Gesetzbl. S 71). S 408. (Nr. 5210) Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelversorgung auf die Reichskartoffelstelle. Vom 22. Mai 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1 Zur Beendigung der laufenden Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelver- sorgung gehen die Aufgaben und Befugnisse, die ihr durch die Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln vom 12. April 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 217) zugewiesen sind, auf die Reichskartoffelstelle über. § 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Reichs-Gesetzbl. 1916. 108 Ausgegeben zu Berlin den 26. Mai 1916.