— 428 — außer Kraft, insoweit sie sich auf Schwerbenzin (Terpentinölersatz) beziehen; desgleichen treten die auf Grund des § 7 der genannten Verordnung seitens des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) für den Verkauf von Terpentinölersatz erteilten Ausnahmebewilligungen außer Kraft. § 8 Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen. § 9 Die Verordnung tritt am 1. Juni 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 27. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.