— 431 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 111 Inhalt: Bekanntmachung einer Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Höchstpreise von Petroleum usw. vom 1. Mai 1916. S. 431. (Nr. 5224) Bekanntmachung einer Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Ver- ordnung über die Höchstpreise von Petroleum usw. vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 350). Vom 30. Mai 1916. Der § 1 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Höchst- preise von Petroleum usw. vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 350) erhält folgenden Absatz 2: Die Vorschrift des Abs. 1 findet keine Anwendung auf den Absatz von Petroleum für Positionslaternen sowie für die im Interesse der öffentlichen Sicherheit polizeilich angeordnete Beleuchtung. Berlin, den 30. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. Reichs-Gesetzbl. 1916. 115 Ausgegeben zu Berlin den 31. Mai 1916.