Preis fur 1 Tonne (1000 Kilogramn. Mark 25a. Bierhefe, nt 62,50 *) 25b. Bierhefe, naß, Faßgeläger (gesondert) 15,00 **) Berlin, den 6. Juni 1916. Der Reichskanzler Im Auftrage Kautz *) Der Preis gilt für Ware mit mindestens 25 vom Hundert Trockenmasse. Jeder Hundertteil Mindergehalt wird mit 2,50 Mark in Abzug gedracht. **) Der Preis gilt für Ware mit mindestens 10 vom Hundert Trockenmasse. Jed# Hundertteil Mindergehalt wird mit 1,60 Mark in Abzug gebracht. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.