— 485 — Dritte Anlage zum Etatsgesetze Besoldungsetat für das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf das Rechnungsjahr 1916 Betrag für das Titel Ausgabe Rechnungsjahr 1916 Mark 1. Präsident 14 000 bis 17 000 Mark Gehalt. Der Präsident hat Anspruch auf Dienstwohnung und erhält bis zu ihrer Fertigstellung eine Mietentschädigung von jähr- lich 4500 Mark. Wohnungsgeldzuschuß II des Tarifs. 4 Mitglieder des Direktoriums je 8000 bis 12 000 Mark Gehalt 57 500 Wohnungsgeldzuschuß II des Tarifs. 2. Mietentschädigung und Wohnungsgeldzuschüsse 11 220 3. Pensionen, Witwen- und Waisengelder – Summe 68 720