— 635 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Nr. 147 Inhalt: Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908. S. 635. — Bekanntmachung, betreffend Änderung des Militärtarifs füͤr Eisenbahnen. S. 636. — Bekanntmachung, betreffend Änderung ber Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 657. (Nr. 5299) Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 151). Vom 26. Juni 1916. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was foldgt: Hinter § 17 des Vereinsgesetzes wird eingefügt: § 17a Die Vorschriften der §§ 3, 17 über politische Vereine und deren Ver- sammlungen sind auf Vereine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht aus dem Grunde anzuwenden, weil diese Vereine auf solche Angelegenheiten der Sozialpolitik oder der Wirtschaftspolitik einzuwirken bezwecken, die mit der Erlangung oder Er- haltung günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen oder mit der Wahrung oder Förderung wirtschaftlicher oder gewerblicher Zwecke zugunsten ihrer Mitglieder oder mit allgemeinen beruflichen Fragen im Zusammenhange stehen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 26. Juni 1916. (Siegel) Wilhelm Dr. Helfferich Reichs-Gesetzbl. 1916. 158 Ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1916.