Reichs-Gesetzblatt Nr. 149 Inhalt: Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. S. 6#47. (Nr. 5303) Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. Vom 1. Juli 1916. Auf Grund des § 1 der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: Die Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu vom 3. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 79) wird aufgehoben. Für Heu aus der Ernte des Jahres 1915, das auf Grund der Verordnung über Lieferung von Heu und Stroh für das Heer vom 11. Mai 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 367) zu liefern ist, bleiben die Vorschriften der Bekanntmachung vom 3. Februar 1916 in Geltung. Berlin, den 1. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Posstanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. Reichs-Gesetzbl. 1916. 160 Ausgegeben zu Berlin den 4. Juli 1916.