Lfd. Nr. Dienststellung Gehalt Mark Dienstzulage Mark Wohnungs- geldzuschuß. Tarifklasse 17. 18. 19. Generalstabsarzt der Marien Sobald ihm der Nang eines Vize- Admirals verliehen iiit Vize-Admiraslll Zu lfd. Nr. 16 und 18. Bis zur anderweiten Regelung durch den Etat darf einem Departementsdirektor im Reichs-Marineamte das Mehr der Gebührnisse eines Vize-Admirals unter Anrechnung seiner Stelle auf den Etat der Kontre-Admirale, einem Abteilungs- chef im Reichs-Marineamte sowie den Oberwerftdirektoren in Kiel und Wil- helmshaven das Mehr der Gebührnisse eines Kontre-Admirals unter Anrechnung ihrer Stellen auf den Etat der Kapitäne zur See über den Etat gewährt werden. Hatten die vorbezeichneten Stelleninhaber zur Zeit ihrer Ernennung noch nicht etats- mäßige Vize-Admiral. beziehungsweise Kontre-Admiralstellen inne, so treten sie in den Bezug der höheren Gebührnisse dieser Dienstgrade erst ein, wenn ein dem Patente nach jüngerer Admiral in deren Genuß gelangt ist. Admirall Bis zur anderweiten Regelung durch den Etat darf ein Admiral in der Stellung des Chefs des Marine-Kabi- netts das Mehr der Gebührnisse eines Admirals über den Etat erhalten unter Anrechnung seiner Stelle auf den Etat der Vize-Admirale. 10 260 13 554 13 554 13 980 4500 Mark Dienstzulage. 4500 Mark Dienstzulage oder Besoldungszuschuß. 18 000 Mark Dienstzulage.