— 733 — Besoldungsordnung IV. Veilage IV zum Besoldungsgesetze. (Unteroffiziere.) efd. Gehalt r Dienststellung oder Löhnung Bemerkungen. Mark A. Verwaltung des Reichsheers Sno. Sitlche L1nteresshirn isp au nterkun, und des Reichs-Kolonialamts. Peer Serise“ auf ntertn a. Unteroffiziere als Löhnungsempfänger. 1. Hoboisten, Hornisten und Trompeter 187,20 zu1 bie 6. eErhalten neben . : 3 er Löhnung noch Natural- 2. Fähnriche 6 b **###é-9 30 2/40 verpflegungsgebührnisse und Be- 3.Unteroffiziere und Bataillonstambours mit kleidung. : 9 1 „ r.: Z: 295 Inl. Halbinvalide Hoboisten usw. weniger als 5 Jijhriger Dienstzeit * 302,10 erhalten den Löhnungssatz für 4. Sergeanten, Unteroffiziere usw. nach 5½ jähri- Unteroffizicre von 302,10 Mart. Di « 75.5 Ju 3. Unteroffiziere der Lauen- #—Ose... 7)0,20 J ger Dienstzeit. » — 17 burgischen Veteranensektion er- 5. BWizefeldwebel, Vizewachtmeister, balten 302.10 Mart, als Ser- Sergeanten, Untrroffiziere usw. nach 9jähriger geanten 4/9,0 Nark Löhnung. Dienstzittl . . . .. 565,20 6.Feldwebel und Wachtmeister 745,20 z 6. 1 dedwebel Gdweben — 4 . ... eutnaut) bei der württembergi- J7. Unterärzte (inoffenen Assistenzarztstellen), Unter- schen Echioggentr Lenwur veterinäre (auch in offenen Veterinärstellen) 745,20 300 Nark pensionsfähige Zu- Mit Wahrnehmung einer offenen Oberarzt= oder Assistenzarztstelle beauf- tragte Unterärzte und mit Wahrnchmung einer offenen Oberveterinär- oder Vete- rinärstelle beauftragte Unterveterinäre beziehen aus dem ersparten Gehalt als einzige Gebührnis als Selbstmieter. als Kasernenquar- tierinhaberr 1 355 „ 1 700 Mark, lage. Ju 7. Erhalten neben der Löhnun!] noch Naturalverpflegungäg= bührnisse und 126 Mark Klei= dergeld.