— 768 — (5 Der Vertrieb von Waschmitteln, die unter Verwendung von pflanzlichen und tierischen Olen und Fetten oder daraus gewonnenen Ol- und Fettsäuren her- gestellt sind, im Hausierhandel ist verboten. 6 Bei Abgabe im Kleinhandel an den Selbstverbraucher dürfen die Preiss ohne Rücksicht darauf, ob die Abgabe in Packung oder lose erfolgt « bei K. A.-Seife für ein Stück von 50 Gem 0,20 Mark, v ? v » 100 » .· O,a0 7* S bei K. A.-Seifenpulver für je 250 Grcnnmm 0/80 Mark nicht überschreiten. Geringere Mengen K. A.-Seifenpulver sind entsprechend dem Mindergewichte geringer zu berechnen. Vorstehend festgesetzte Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, be- treffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25) und vom 15. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183). 87 Die Versorgung der Barbiere und Friseure mit der zur Aufrechterhaltung ihres Gewerbes erforderlichen Rasier- und Kopfwaschseife ersollt nach näherer Weisung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Ole und Fette, G. m. b. H. in Berlin durch Vermittlung des Bundes deutscher Barbier-, Friseur- und Perückenmacher-Innungen. 88 Zur Verwendung zu technischen Zwecken dürfen Waschmittel, die unter Ver- wendung von pflanzlichen und tierischen Olen und Fetten oder daraus gewonnenen Ol- und Fettsäuren hergestellt sind, an technische Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere an Waschanstalten, nur mit Justimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Ole und Fette abgegeben werden. Für technische Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere Waschanstalten, die weniger als zehn Arbeiter beschäftigen, kann die zuständige Ortsbehörde auf Antrag einen Ausweis ausstellen, gegen dessen Vorlegung die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderliche Menge an Waschmitteln abgegeben werden darf. Der Aus- weis muß die zulässige Höchstmenge angeben. Der Veräußerer hat die ab- gegebene Menge auf dem Ausweis unter Bezeichnung der Art und Menge (Gewicht) mit Tinte oder Farbstempel zu vermerken.