— 830 — (Nr. 5348) Bekanntmachung zu dem Einfuhrverbote für Fohlen. Vom 24. Juli 1916. A.# Grund von & 2 der Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Fohlen, vom 24. Juli 1916 (eichs--Gesetzbl. S. 829) übertrage ich die daselbst vor- gesehenen Befugnisse dem Königlich Preußischen Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Berlin, den 24. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Pofkanftallen. Heransgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.