— 832 — (Nr. 5350) Bekanntmachung über die Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte sowie von Buch- weizen und Hirse. Vom 25. Juli 1916. Auf Grund des §& 1 der Bekanntmachung über die Errichtung des Kriegs- ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (eichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Die Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte nach Maßgabe der Verordnungen über den Verkehr mit Hülsenfrüchten vom 26. August, 20. September, 21. Ok- tober 1915 und 29. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. 1915, S. 520, 600, 681; 1916 S. 621) wird auf Grund des § 1 der letztgenannten Verordnung der unter dem Namen Reichshülsenfruchtstelle zu bildenden Abteilung der Zentral-Einkaufs- Gesellschaft m. b. H. in Berlin übertragen. Der gleichen Stelle wird auf Grund des § 1 der Verordnung vom 29. Juni 1916 (eichs-Gesetzbl. S. 625) die Bewirtschaftung von Buchweizen und Hirse nach Maßgabe dieser Verordnung übertragen. Berlin, den 25. Juli 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts von Batocki Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanftalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.