— 862 — (Nr. 5359) Bekanntmachung, betreffend Zulassung einer Ausnahme von der Verordnung über die Hächstpreise für Benzin, vom 27. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 420). Vom 29. Juli 1916. Auf Grund des §9 8 der Verordnung über die Höchstpreise für Benzin vom 27. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 426) wird die Wirksamkeit der in der Bekannt.- machung vom 27. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 611) zugelassenen Ausnahme von dem Hoöchstpreis für Testbenzin auf die Zeit bis zum 31. Dezember 1916 erstreckt. # Berlin, den 29. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.