— 866 — unverarbeitete Bronze, alten Rotguß, alte Bronze, Abfälle sowie Späne von Rot, guß oder Bronze darf nicht übersteigen: « 1. bei mindestens 95 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer und inn . .. 170 Mark, 2. bei mindestens 85 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer undddnnnnnaaa ..... 150 „ 3. bei mindestens 70 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer und dnnnaaaa . ... 130 „ 84 Der Preis für 100 Kilogramm Aluminium darf nicht übersteigen: 1. für Hüttenaluminium mit mindestens 98 vom Hundert Aluminiumgehalt . . . ... .. . .. . . .. . . . . .. .. . . .. . . .. 325 Mark, 2. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu— miniumlegierungen und Aluminiumabfälle ausschließlich Aluminiumspäne, alles mit mindestens 92 vom Hundert Aluminiumgehalt .. . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. . . .. .. 305 „ 3. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu- miniumlegierungen, Aluminiumabfälle und Aluminiumspäne, alles mit mindestens 90 vom Hundert Aluminiumgehalt 280 4. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu- miniumlegierungen, Aluminiumabfälle und Aluminiumspäne, alles mit mindestens 80 vom Hundert Aluminiumgehalt 250 „ 95 Der Preis für 100 Kilogramm neues unverarbeitetes Nickel, umge- schmolzenes unverarbeitetes Nickel, Nickellegierung, Altnickel, Nickelabfälle und Nickelspäne, alles mit mindestens 90 vom Hundert Nickelgehalt, darf 450 Mark nicht übersteigen. 6 Der Preis für 100 Kilogramm Antimon darf nicht übersteigen: 1. für Antimon Regulus (metallisches Antimon) mit mindestens 98 vom Hundert Antimongehaatt . .. 150 Mark 2. für Antimon Crudum (Schwefelantimon) mit mindestens 68 vom Hundert Antimongehalt. 6C0 87 Der Preis für 100 Kilogramm Zinn darf nicht übersteigen: 1. für neues unverarbeitetes Jinn und umgeschmolzenes unver- arbeitetes Zinn, beides mit mindestens 99) vom Hundert Zinngehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . .. 525 Mark,