— 875 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 Añ 176 Inhalt: Bekanntmachung über die Verpflichtung der Kommunalverbände und der Kartoffelerzeuger zur Sicherstellung und Abgabe von Kartoffeln. S. 875. — Bekanntmachung über die Geltend, machung von Ansprüchen vor dem Reichsgerklcht in Sachen der Konsulargerichtsbarkeit. S 878 —r‘t (Nr. 5367) Bekanntmachung über die Verpflichtung der Kommunalverbände und der Kartoffel- erzeuger zur Sicherstellung und Abgabe von Kartoffeln. Vom 2. August 1916. Auf Grund des § 5 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 590) in Verbindung mit §& 1 der Bekannt- machung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird folgendes bestimmt: 81 Zur Deckung des für die Ernährung der Bevölkerung vom 16. August 1916 bis 15. August 1917 erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln in den Kommunal-= verbänden und Bezirken, die diesen Bedarf nicht aus den bei ihnen verfügbaren Vorräten decken können, haben in den Kommunalverbänden ihres Bezirkes sicher- zustellen: Kartoffeln die Vermittlungsstelle Provinzialkartoffelstelle in Königsberg . 20 928 966 Zentner 5“ 4 » : Danzig 23 596 315 » 1 » Potsdam ..... 37959111 -Stettin .. . . . . 26 219 626 „ . "4 #: Posen 43 378982 „ "„ # : Breslau 26 484 154 „ v 1 v Magdeburg .. . 24030792 v « , - pKiel......... 407225p - "“ " : Hannover . 17 708 975 5 5 7 6 : Münster 2 409 4600 „ » - »Cassel . . . . . . .. 6757 461 .. .2 " »Coblenz . . . . . . 12 036 698 „ Reichs-Gesetzbl 1916. *ê-5. 199 Ausgegeben zu Berlin den 3 August 1916.