— 878 — (Nr. 5368) Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen vor dem Reichsgericht in Sachen der Konsulargerichtsbarkeit. Vom 31. Juli 1916. Ar- Grund des §& 1 Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung über die Geltend- machung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 360) wird zur Beseitigung obwaltender Zweifel eine Ausnahme von den Vorschriften im 69 1 Abs. 1 der Bekanntmachung insoweit zugelassen, als es sich um die Geltendmachung vermögensrechtlicher An- sprüche vor dem Reichsgericht in Sachen handelt, die der Konsulargerichtsbarkeit unterliegen. · Berlin, den 31. Juli 1916. Der Reichskanzler In Vertretung Lisco Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Poftanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.