Reichs-Gesetzblatt 179 — Inhalt: Verordnung über die Vornahme einer allgemeinen Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebens- mittel. S. 8o 1. « — (Nr.5374)Verordnungübcrdie Vornahme einer allgemeinen Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel. Vom 3. August 1916. * Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird folgende Verordnung erlassen: 81 Anm I. September 1916 findet eine allgemeine Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel statt. 82 Die Aufnahme erstreckt sich auf: 1. Haushaltungen (Einzelhaushaltungen und Familienhaushaltungen) mit weniger als 30 zu verpflegenden Haushaltungsmitgliedern, 2. a) Haushaltungen mit 30 oder mehr zu verpflegenden Haushaltungs- mitgliedern, b) öffentliche Körperschaften, Kommunalverbände, sonstige öffentlich- rechtliche Körperschaften und Verbände aller Art, J%) Anstalten aller Art, Krankenanstalten, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Erholungsheime, Pensionate, Erziehungsanstalten aller Art, Ge- fangenenanstalten aller Art, Armen= und Unterkunftsanstalten aller Art, Volksküchen und sonstige Anstalten, Relchs. Gesetzbl. 1916. 202 Ausgegeben zu Berlin den 5. August 1916.