— 923 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 182 — — — — — — — Inhalt: Bekanntmachung über Anderung der Preise für Kraftfuttermittel. S. o23. — Bekannt- machung zur Durchführung der Verordnung über Gerste. S. o224. — Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk. und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. S. o21. (Nr. 5383) Bekanntmachung über Anderung der Preise für Kraftfuttermittel. Vom 5. August 1916. #1 Grund der Bekanntmachungen über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom D 5 (Reichs-Gesetzbl. S. 399, 489) und vom 16. März 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 168) in Verbindung mit & 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird kestimmt: Artikell Im 81 der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 504), ergänzt durch die Bekanntmachungen vom 6. Januar 1916 und vom 26. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 2, 197), werden folgende Anderungen vorgenommen: 1. In Nr. 51 wird der Preis von „240 Mark“ erhöht auf „300 Mark“. 2. JIm Satz 2 der Anmerkung zu Nr. 51 werden die in Abgang zu bringenden Beträge von „4/,36 Mark“ und „3/00 Mark“ auf )4/15 Mark“ und „3/75 Mark“ erhöht. Artikel UM Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die bisherigen Preise bleiben für die Lieferung maßgebend, soweit die Versand- verfügung der Bezugsvereinigung dem Lieferungspflichtigen vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist. Berlin, den 5. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts In Vertretung von Braun Reichs-Gesetzbl. 1916. 207 Ausgegeben zu Berlin den 8. August 1916.