— 924 — (Nr. 5384) Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Gerste. Vom 5. August 1916. Ar Grund des & 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs- ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird als die nach * 20 Abs. 1 der Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 800) zuständige Stelle die Reichsfuttermittelstelle bestimmt. Verlin, den 5. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts von Batocki (Nr. 5385) Bekanntmachung über die Negelung des Verkehrs mit Web-, Wirk. und Strick. waren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 7. August 1916. Ar Grund des 9 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntus- In dem Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekanntmachung vom 10. Jumi 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 468), auf welche die Vorschriften der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk= und Strickwaren für dr bürgerliche Bevölkerung mit Ausnahme der 99 7, 10, 14, 15 und 20 keine Anwendung finden, ist zu streichen: 34. Woll= und Baumwollstoffe (12, 13, 14, 15, 18, 25) bis zu Längen von 2 Metern. Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Zunern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerci.