— 956 — Für jedes Land, in dem die Wertpapiere ausgestellt oder zahlbar sind, ist ein besonderer Bogen (eventuell Einlagebogen) zu benutzen; bei verschiedenen Sorten von Wertpapieren ist folgende Gruppierung einzuhalten: 1. Staats= und Kommunalanleihen, 2. Eisenbahnanleihen, 3. sonstige fest- verzinsliche Wertpapiere, 4. Aktien, Genußscheine, Kuxe und dergleichen. Name des Landes: Zins- Ausländische, Z ç fuß in Deutschland Ausländische oder inländische (fäut Bezeichnung Währung selbst befindliche im Ausland (in ausländischem bel = Fr. &,Wertpapiere Bankdepot usw.) befindliche reiiten, der Wertpapiere hll., Kr. usw.) Gile Mbaler uienna Wertpapiere gleichen für Deutschland frei) fort) Nennwert Neunwert Verwahrungsort 3 4 5 6 !1# 1