— 968 — (Nr. 5410) Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916. Vom 25. August 1916. Ar# Grund des 9 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs- ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird als die nach &19 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 811) zuständige Stelle die Reichsfuttermittelstelle bestimmt. Berlin, den 25. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts von Batocki (Nr. 5411) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 25. August 1916. D. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird wie folgt geändert: Nr. la. Sprengstoffe. Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel. 1. Gruppe a). In den mit „Dorfit“ und „Alldorfit“ beginnenden Absätzen wird statt des Wortes „Trinitrotoluol“ gesetzt: aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol. 2. Gruppe b). In dem mit „Chloratbaldurit““ beginnenden Absatz werden die Worte „aromatischen Kohlenwasserstoffen, z. B. Trinitrotoluol, Dinitrobenzol usw.“ ersetzt durch: aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol. Der Eingang des mit „Wetter-Persalit“ beginnenden Absatzes wird gefaßt: Wetter-Persalit und Gesteins-Persalit, auch mnit usw. wie bisher.