— 1052 — Aber die Abfälle der Buchweizenmüllerei gelten die Bestimmungen über Futtermittel. Artikel VIII Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berkin, den 16. September 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts von Batocki Den Bezug des Neichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.