— 1252 — In der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1916 sind vorhanden gewesen: I. Hferde (ohne Militärpferde): Anzahl 1. unter 3 Jahre alt (einschließlich Fohlrnnnnnnnn –4 . 2. 3 bis noch nicht 5 Jahre alte Pferde im ganzen . darunter zur Zucht benutzte oder bestimmte Stuten.–. 3. 5 Jahre alte und ältere Pferde im ganzen) darunter zur Zucht benutzte oder bestimmte Stuten , Gesamtzahl (Summe zu 1) II. Nindvieh: 1. Kälber unter 3 Monate llt .. . . ... 2. Jungvieh 3 Monate bis noch nicht 2 Jahre at. 3. 2 Jahre altes und älteres Rindvieh, und zwar: a) Bullen, Stiere und Ocksfsen darunter Arbeits- (819) Bullen, Stiere, Ochsen b) Kühe (auch Färsen, Kalbinnen). . . . ... Z "g öÖÖ⅝ç. darunter aa) Milchkühe, die am 1. Dezember 1916 Milch geben oder sictbar tragend sind. bb) Arbeits- (Sug) Kühe,) ...... Gesamtzahl (Summe zu II) 22224 III. Schafe: 1. Schafe und Schaflämmer unter 1 Jahr at. 2. 1 Jahr alte und ältere Schafe, und zwar: a) Schafböockee .. . . .. b) Mutterschafe (Zibbenn . . . .. II„„„ c) Hammel (Schöbdssee .. . . ... IV. Schweine: 1. Ferkel unter 8 Wochen alt . . . .. .. .. . . ..... ..... .... . ... 2. Schweine 8 Wochen bis noch nicht ½ Jahr alt.. 3. ½ bis noch nicht 1 Jahr alte Schweieen . . . . . .. darunter a) Zuchtbber .... b) Zuchtsauen . . . . . . . . . . . . . .. ........... 4.lsahralteundältereSchweine..........·............. daruntera)Zuchteber...................... l b) Juchtsanen Gesamtzahl (Summe zu IV) 1) Als fünffährig können Pferde erst gelten, wenn ihre letzten Fohlenersatzzähne bereits in Reibung getreten sind. *) Als Arbeits- (Jug.) Kühe gelten nur diejenigen, die mindestens 90 Tage im Jahre zur Arbeit benutzt werden Solche Kühe sind, wenn sie zugleich Milchkühe sind, als Arbeitskühe unter bb nochmals mitzuzählen.