— 1261 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1916 18254 Inhalt. Bekanntmachung über anderweite Festsetzung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffel. trocknerei und der Karteffelstärkefabrikation. S. 1261. — Bekanntmachung, betreffend Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. S. 1262. c 0 (Nr. 5556) Bekanntmachung über anderweite Festsetzung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation. Vom 5. No- vember 1916. Ar Grund des § 4a der Verordnung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 588) in der Fassung der Verordnung vom 24. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 118) und des 9 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Artikel I An die Stelle der in der Bekanntmachung über die Anderung der Höchst- preise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 29. Februar 1916 (Meichs- Gesetzbl. S. 135) vorgesehenen Preise für Kartoffelwalzmehl einschließlich des Zuschlags für besondere Sichtung treten folgende Höchstpreise: Mark für den Doppelzentner im ersten Preisgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 49,30 » zweiten * ».................. 49,80 » dritten Z 50,30 » vierten »......................... 50,80. Artikel II Der & 2 Abs. 3 Satz 1 der Bekanntmachung über die Hoöchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom- 16. September 1915 (Neichs-Gesetzbl. S. 588) erhält folgende Fassung: Reichs-Gesetzbl 1916. 285 Ausgegeben zu Berlin den 7. November 1916.