— 1297 — geschriebenen Worte oder den Abkürzungen qm, q#m, dem. Die Angabe soll die Form haben: Meßbereich von ...... .... bs 3. Jedes Meßgerät soll Namen und Wohnort des Verfertigers und eine laufende Nummer tragen. * 29 Fehlergrenzen Die Fehlergrenzen betragen für jede Fläche innerhalb des Meßbereichs ½/ ihrer Größe. 830 Stempelnng 1. Die Stempelung erfolgt bei den Planimetern auf dem Fahrstab, bei den Meßmaschinen auf der Anzeigevorrichtung. Außerdem erhalten die Geräte in der Nähe des Stempelzeichens eine laufende Nummer. 2. Ferner sind alle Stempelungen auszuführen, die zur Sicherung der dauernd richtigen Wirkungsweise der Meßgeräte und zur Verhinderung unzulässiger Eingriffe erforderlich sind. 3. Das Jahreszeichen wird dem Stempelzeichen auf dem Fahrstab oder der Anzeigevorrichtung beigefügt. Artikel 2 Eichung von Wagen 1. Im §9 88 Nr. 5 wird hinter Satz 1 eingeschaltet: Bei gleicharmigen Balkenwagen mit verzweigten Hebelenden dürfen die Iwischengehänge fehlen, wenn das Wägegut durch eine fest mit dem Gestell der Wage verbundene Juführungsvorrichtung auf den Lastträger gebracht wird. 2. 9 94 erhält am Schlusse folgenden dritten Absatz: Laufgewichtsbalken müssen in der Nähe ihrer Stützschneide mit einer Geschäftsnnmmer versehen sein. Dieser Nummer darf die Firma des Verfertigers oder eine Fabrikmarke beigefügt sein. Alle abnehmbaren Teile einfacher Valken- wagen mit Laufgewicht und Skale ohne Nullmarke müssen die Nummer des Balkens tragen. 3. 9 95 Nr. 3 erhält am Schlusse folgenden zweiten und dritten Absatz: Die Abweichung muß ferner nach Aufbringung von Belastungen, die den fünften Teil der größten Last überschreiten, durch Gewichtsbeträge, die für die jeweilige Belastung gemäß Nr. 1 berechnet sind, nach Aufbringung kleinerer Belastungen durch den unter Nr. 2 vorgeschriebenen Gewichtsbetrag ausgeglichen werden können. Bei Laufgewichtswagen für eine größte zulässige Last von 3000 Kilogramm und darüber müssen außerdem die inneren Einteilungsfehler der Skaleneinteilungen