— 1326 — 87 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers . Dr. Helfferich Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Poslanftalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.