Saatstelle: Bundesstaat: Saatkarte Nr. für zugelassene Händler. Der zum Kaufe von Saatgut von Hülsenfrüchten (Erbsen, Bohnen, Linsen, Acker- bohnen, Peluschken, Gemenge), Wicken, Lupinen, Buchweizen und Hirse zugelassene Händler in . Kommunalverband: Bundesstaat: . n Eisenbahnstation: ist berechtigt, .............................................. in Worten: Zentner Buchweizen, Hirse, Erbsen Bohnen, Linsen, Ackerbohnen, Peluschken, Gemenge, Wicken zum Weiterverkaufe zu Saat. zwecken aufzukaufen und nach seinem Betriebsort (falls Beförderung mit der Eisenbahn stattfinden soll, nach obengenannter Eisenbahnstation) senden zu lassen. (Ort der Ausstellung) bden Die ausstellende Saatstelle Stemrel (Unterschrift) 4 der Saatsti lle 7 Anmerkung: Karten ohne Stempel der Saatstelle sind ungültig. Nicht Qutreffendes ist durchzustreichen.