— 82 — Anlage 1 Erhebungsmuster Viehzählung im Deutschen Reiche am 1. März 1917 Staat: Gemeinde: Bezire:. Anzugeben ist die Zahl des in der Nacht vom 28. Febrnar zum 1. März 1917 im räumlichen Verfügungsbereich einer Haushaltung (sei es auf dem Gehöfte selbst, im Hause, Stalle, Scheune, Schuppen, Hofe und Garten, sei es in Außenwerken oder auf Wiese, Weide, Feld usw.) vorhandenen Viehes nach den untenbezeichneten Gattungen und Abteilungen. Dabei ist gleichgültig, wer Eigentümer des Viehes ist) auf längere Zeit eingestelltes Vieh wird wie eigenes behandelt (wegen der von der Heeresverwaltung ausgeliehenen ferde siehe jedoch unten). Viehstücke, die vorübergehend (auf Reisen, Fuhren usw.) abwesend sind, sowie Viehstücke, die im Laufe des 1. März verkauft werden, sind mit aufzuzeichnen. Dagegen ist Vieh, das im Laufe des Jähltags erst gekauft wird oder das nur zufällig und vorübergehend anwesend ist, nicht mitzuzählen. Schlächter (Metzger) und Händler haben auch das bei ihnen stehende oder im Laufe des Zähltags eintreffende und in der Nacht vom 28. Febrnar zum 1. März 1917 auf dem Trausporte gewesene, zum Schlachten oder Verkaufe bestimmte Vieh aufzuführen sofern es nicht etwa erst am Zähltag gekauft wird. Bei den Pferden sind die Militärpferde nicht mitzuzählen. Als Militärpferde gelten alle zu militärischen Iwecken gehaltenen Pferde, für welche Rationen in Natur oder in Gestalt von Geldvergütung oder gegen Bezahlung aus Magazinen der Militärverwaltung abgegeben werden. Auch die von der Heeresverwaltung ausgeliehenen Perde gelten als Militärpferde. Pferde der Candgendarmerie gelten nicht als Militärpferde. Als Milchkühe gelten Kühe, die am Zählungstage Milch geben oder sichtbar tragend sind. Schafherden sind stets in der Gemeinde zu zählen, in der sie sich auf Weide ober in Fütterung, wenn auch nur vorübergehend, befinden, und zwar bei der Haushaltung desjenigen, in dessen Obhutoder Pflege sie stehen, auch wenn es nicht der Eigentümer ist. In der Nacht vom 28. Februar zum 1. März 1917 sind vorhanden gewesen: I. Dferde (ohne Militärpferde): Anzahl 1. unter 3 Jahre alt (einschließlich Fohlenn .., 2. 3 bis noch nicht 5 Jahre alte Pferde im ganzzen darunter zur Zucht benntzte oder bestimmte Stutenn. 3. 5 Jahre alte und ältere Pferde im ganzen1 )m darunter zur Sucht benutzte oder bestimmte Stutenl) :: · GesamtzahlSumme-zuI),...................»..... )AlsfunnåhktgkduneaPferd-erstorben,wennchkelcsten Fohletsetfahzahac bereits in Reibung getreten sind.